Jump to content

Das Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes nimmt Formen an: Am 15. März 2024 stimmte die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten der Richtlinie zu. Am 19. März 2024 genehmigte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) mit 20 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen (ohne Enthaltungen) die politische Einigung zur Richtlinie. Als nächster Schritt steht die Zustimmung des Plenums des Europäischen Parlaments aus, bevor das Ergebnis formell vom Europäischen Rat bestätigt werden muss.

Die „Europäische Lieferkettenrichtlinie“, die inoffiziell oft nur CSDDD oder CS3D (Deutsch: „Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit“) genannt wird, soll die Supply Chain von betroffenen Unternehmen künftig nachhaltiger gestalten. Ein Vergleich mit dem 2023 deutschlandweit in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) liegt nahe – doch sind sich die beiden Richtlinien wirklich so ähnlich? Und inwiefern lässt sich das LkSG als Vorbote und Vorbereitung auf die CSDDD verstehen?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen die Anforderungen der LkSG- und CSDDD-Richtlinien bewältigen kann, wie Sie mögliche Bußgelder vermeiden – und inwiefern digitale Lösungen Ihnen dabei helfen, Ihre Zulieferer zu prüfen und an den richtigen Stellen Präventionsmaßnahmen einzuführen.

LkSG und CSDDD auf einen Blick

Sowohl das deutsche LkSG als auch das EU-Lieferkettengesetz sollen für mehr Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette von Unternehmen sorgen. Dazu betonen und formulieren die beiden Richtlinien die unternehmerischen Sorgfaltspflichten.

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Zielgruppe:
    Betroffen sind seit Januar 2024 deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
  • Vorgaben:
    Unternehmen müssen den Umweltschutz und die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten gewährleisten. Potenzielle sowie tatsächliche Risiken gilt es zu ermitteln, zu dokumentieren und durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu minimieren.
  • Haftung:
    Das Gesetz sieht keine direkte zivilgerichtliche Haftung der Unternehmen für Schäden vor, die durch ihre Zulieferer verursacht werden.
  • Sanktionen:
    Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2 % des globalen Jahresumsatzes und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen von bis zu 3 Jahren. Zudem ermöglicht die Richtlinie Betroffenen, innerhalb von fünf Jahren Ansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen.

Sie wollen mehr über das deutsche Lieferkettengesetz erfahren? In unserem DeepDive Video zum Thema LkSG erklären wir Ihnen, was das Gesetz für Ihre Supply Chain bedeutet.

Geplante Europäische Lieferkettenrichtlinie

  • Zielgruppe:

    Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem globalen Netto-Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Auch für nicht in der EU ansässige Unternehmen gilt das CSDDD, insofern einen Nettoumsatz in der Höhe von 450 Millionen Euro in der EU erwirtschaften.

    Dabei wird das Gesetz schrittweise eingeführt:

    · 2026 (zwei Jahre nach Inkrafttreten) müssen Unternehmen die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben

    · 2027 (drei Jahre nach Inkrafttreten) ist die Richtlinie anzuwenden für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz

    · 2028 (vier Jahre nach Inkrafttreten) verringern sich die Schwellenwerte auf 3.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Millionen Euro Umsatz

    · 2029 (fünf Jahre nach Inkrafttreten) werden dann im letzten Schritt Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern Mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erfasst.

  • Vorgaben:
    Die Unternehmen müssen menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Risiken gilt es zu erkennen und zu eliminieren. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet einen Klimaplan zu erstellen, welcher aufzeigt, wie sie das 1,5-Grad-Ziel erreichen wollen, zur Klimaneutralität beitragen und sich die entsprechenden Emissionsziele gesetzt haben.
  • Haftung:

    Die Regelung umfasst die Aktivitäten von Geschäftspartnern eines Unternehmens entlang der gesamten Lieferkette. Dazu zählen die Herstellung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Dies beinhaltet die Produktentwicklung, den Rohstoffabbau, die Beschaffung, Verarbeitung, den Transport, die Lieferung und die Lagerung von Produkten oder Produktbestandteilen. Auch die mittelbaren Lieferanten in der vorgelagerten Lieferkette fallen unter die Regelung.

    Des Weiteren werden einige Tätigkeiten der nachgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens in die Aktivitätskette einbezogen. Dies betrifft den Vertrieb, den Transport und die Lagerung von Produkten, sofern diese Aktivitäten von Geschäftspartnern für oder im Namen eines Unternehmens ausgeführt werden. Nachgelagerte mittelbare Geschäftspartner sind in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen.

  • Sanktionen:
    Geplant ist eine Kombination aus behördlicher Kontrolle, einschließlich Bußgeldern, und zivilrechtlicher Haftung. Als maximales Bußgeld soll der nationale Gesetzgeber einen Höchstsatz von 5% des Nettojahresumsatzes festlegen. Des Weiteren sieht die Richtlinie eine zivilrechtliche Haftung vor, dass künftig bei grenzüberschreitenden Vorfällen (z. B. wenn ein Schaden in Bangladesch oder Pakistan auftritt) das Recht der EU-Mitgliedstaaten anstelle des Rechts des ausländischen Schadensortes gilt. Dies verbessert den Zugang zu zivilrechtlichem Schutz für Betroffene und vereinfacht die Verfahren.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am 14.12.23 eine vorläufige Einigung über die Richtlinie bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit erzielt. Ein zentraler Aspekt der CSDDD ist die Verpflichtung für Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und zu reduzieren. Diese Sorgfaltspflichtrichtlinie erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich der vorgelagerten und nachgelagerten Aktivitäten. Darüber hinaus müssen Unternehmen Klimatransitionspläne entwickeln, die verbindliche Ziele zur Reduktion von Emissionen beinhalten und deren Umsetzung sicherstellen.

Berührungspunkte und Unterschiede der Lieferkettengesetze

Auf den ersten Blick weisen beide Gesetze Berührungspunkte und Gemeinsamkeiten auf. Vor allem, wenn es um ihr Hauptanliegen geht: Sowohl LkSG als auch CSDDD möchten den Wandel hin zu ethischeren Geschäftspraktiken und nachhaltigeren Lieferketten vorantreiben. Unternehmensaktivitäten sollen auf lange Sicht mit Natur und Gesellschaft vereinbar sein. Demnach sollten sich Wertschöpfungsketten nicht negativ auf die Menschenrechte und den Umweltschutz auswirken. Grundsätzlich steht bei beiden Richtlinien das Thema Nachhaltigkeit im Zentrum. Allerdings liegt der Schwerpunkt beim LkSG auf dem Aspekt der Menschenrechte, während das EU-Lieferkettengesetz gemäß aktuellem Entwurf den Fokus zusätzlich auf die Bekämpfung des Klimawandels legen wird. 

Auch beschränkt sich das LkSG nur auf deutsche Unternehmen sowie Firmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung in Deutschland betreiben. Die CS3D nimmt dagegen Unternehmen in der gesamten Europäischen Union in die Pflicht. Doch auch abseits ihres Geltungsbereichs und ihrer geografischen Reichweite weisen beide Gesetze einige Unterschiede auf:

Konzept

  • LkSG: Legt fest, welchen Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette nachkommen müssen 
  • CSDDD: Verlangt von Unternehmen, Ihre Lieferketten auf Auswirkungen hinsichtlich Umweltbelastung und Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen; die CS3D definiert dazu spezifischere Sorgfaltspflichten als das LkSG

Inhaltliche Grundlange

  • LkSG: Menschenrechts- und Umweltsorgfaltspflichten
  • CSDDD: Enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für einen Klimaplan.

Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Zulieferer

  • LkSG: Ja
  • CSDDD: Nein, das CSDDD beinhaltet die gesamte Aktivitätskette und somit auch die Aktivitäten nachgelagerter Geschäftspartner.

Mögliche Sanktionen

  • LkSG: Geldbußen (bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes, abhängig von Art und der Schwere des Verstoßes), Ausschluss von Aufträgen der öffentlichen Hand 
  • CSDDD: Eine Kombination aus behördlicher Kontrolle, einschließlich Bußgeldern, und zivilrechtlicher Haftung. Als maximales Bußgeld soll der nationale Gesetzgeber einen Höchstsatz von 5 Prozent des Nettojahresumsatzes festlegen, der je nach den Umständen des Einzelfalls angewendet wird

Größe der betroffenen Unternehmen

  • LkSG: Größere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden 
  • CSDDD: Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem globalen Netto-Jahresumsatz von 450 Millionen Euro. Auch für nicht in der EU ansässige Unternehmen gilt das CSDDD, insofern einen Nettoumsatz in der Höhe von 450 Millionen Euro in der EU erwirtschaften.

Rolle der Stakeholder

  • LkSG: Weniger relevant
  • CSDDD: Stark ausgeprägt

Haftung

  • LkSG: Keine zivilrechtliche Haftung 
  • CSDDD: Zivilrechtliche Haftung für Schäden entlang der Lieferkette

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die CSDDD sowohl bei den Auflagen als auch möglichen Rechtsfolgen strenger ausfällt als das LkSG – insbesondere in Bezug auf Umweltauswirkungen und Klimaschutz.

Das erwartet Unternehmen, wenn die CSDDD in Kraft tritt

Die vorläufige Einigung, welche im Dezember 2023 erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Rat und dem EU-Parlament gebilligt sowie in aller Form angenommen werden. Sobald die Regelung anschließend im Amtsblatt veröffentlicht wird, tritt sie 20 Tage später öffentlich in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und Gesetze an die Bestimmungen der CS3D anzupassen.  

Da das EU-Lieferkettengesetz Teile des deutschen Lieferkettengesetzes aufgreift, erwartet deutsche Unternehmen eine Verschärfung der entsprechenden LkSG-Vorschriften. Nach Inkrafttreten der CS3D hat das EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht. Das bedeutet, dass Unternehmen den Vorgaben der CSDDD folgen müssen – auch wenn sie schon in Übereinstimmung mit dem LkSG agieren. Daher ist es wichtig, das LkSG bereits jetzt mit höchster Gewissenhaftigkeit umzusetzen und sich so auf die strengeren Regelungen der CSDDD optimal vorzubereiten.  

Herausforderungen bei der Umsetzung von LkSG und CSDDD

Das LkSG ist wie ein Blick durchs Schlüsselloch – ein erster Eindruck der Herausforderungen, die Unternehmen mit der CSDDD erwarten. Diese Herausforderungen gehen sowohl beim deutschen als auch beim europäischen Lieferkettengesetz mit einigen Pain Points einher: 

  • Erfassung und Auswertung von Lieferanteninformationen: Unternehmen sind dazu verpflichtet, umfassende Informationen über Lieferanten zu sammeln und potenzielle Risiken in der Lieferkette zu identifizieren. Die Schwierigkeit liegt darin, Transparenz über verschiedene Zulieferer hinweg zu schaffen. Denn diese sind oft in unterschiedlichen Regionen und Branchen tätig und verwenden verschiedene Informationsformate. 
  • Interaktion mit unterschiedlichsten Zulieferern: Die Vielfältigkeit der Zulieferer hinsichtlich Tätigkeitsgebiet und Industriesparte erschwert es, mit ihnen zu interagieren. Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und variierende Geschäftspraktiken können die Kommunikation und Zusammenarbeit beeinträchtigen. 
  • Kontinuierliche Überwachung und Anpassung: Die Notwendigkeit einer fortlaufenden Risikoanalyse erfordert, die Lieferkette ständig und noch schärfer zu überwachen. Für Unternehmen bedeutet das, ihre Prozesse immer wieder anzupassen. Nur so können Sie auf veränderte Marktbedingungen, neue Risiken oder Compliance-Anforderungen reagieren. 
  • Gewährleistung der Umsetzung bei Zulieferern: Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Lieferanten die erforderlichen Standards einhalten. Dies setzt auch voraus, erforderliche Unterstützung – z. B. in der Form von Schulungen – zu leisten. Investitionen in Schulungen oder Unterstützung sind in vielen Fällen notwendig, damit sichergestellt ist, dass die Lieferanten die Vorgaben auch tatsächlich erfüllen können. Das betroffene Unternehmen muss sich stets auch über die eigene Verantwortung bewusst sein und sich selbstkritisch betrachten. Die Kündigung der Zusammenarbeit sollte immer der letztmögliche Weg sein. 
  • Implementierung neuer Prozesse und Tools: Um die Compliance sowie Risikobewertung in ihrer Lieferkette zu verbessern, sollten Unternehmen Betriebsabläufe auf den neuesten Stand bringen und auf digitale Hilfsmittel zurückgreifen. Dazu ist es notwendig, geeignete Software und Tools zu implementieren und eine fortlaufende Optimierung zu gewährleisten – dies geht mit einem Mehraufwand an IT-Ressourcen einher.

MHP bietet Unternehmen dazu ein eigens auf LkSG und CSDDD zugeschnittenes Leistungspaket an, bei dem Sie beraten, aber auch bei der Anwendung unterstützt werden. So wollen wir es Unternehmen ermöglichen, aktuelle und zukünftige Aufgaben rund um die Lieferkettengesetze effizient zu erfüllen. 

Die genannten Pain Points zeigen: Unternehmen stehen einige Herausforderungen bevor, damit sie den Sorgfaltspflichten nachkommen können. Die Umsetzung erfordert nicht nur eine beträchtliche Ressourcenallokation – auch eine grundlegende Umgestaltung von Lieferkettenprozessen und -management ist notwendig, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und ethische und nachhaltige Standards entlang der Lieferkette zu gewährleisten.

3 Tipps: So können Sie die Herausforderungen erfolgreich bewältigen

Zwar stehen Unternehmen durch die Einführung des LkSG und das Inkrafttreten des CSDDD einige Neuerungen bevor – doch Firmen sollten sich davon nicht entmutigen lassen. Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten kann sich künftig positiv auf die Wirtschaftlichkeit und Handlungsfähigkeit des Unternehmens auswirken, da eine nachhaltige Supply Chain oft zuverlässiger und effizienter ist und die positive Reputation bei Kund:innen gestärkt wird. Wichtig ist jedoch eine langfristige Planung und das Auseinandersetzen mit den anstehenden Regelungen. 

Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, das LkSG und CSDDD im eigenen Unternehmen vorausschauend umzusetzen: 

1. Behalten Sie einen systematischen Blick auf potenzielle Hürden!

Indem Ihr Unternehmen koordiniert mögliche Stolpersteine identifiziert, können Sie rechtzeitig angemessene Maßnahmen ergreifen. So lassen sich Probleme lösen, bevor sie zu größeren Hindernissen werden. Ein frühzeitiges Erkennen von Risiken ermöglicht, Gegenmaßnahmen wie Prozessoptimierungen oder Strategieanpassungen einzuleiten, um weiterhin langfristig reibungslose Abläufe zu gewährleisten.  

2. Gehen Sie strukturiert vor, basierend auf identifizierten Herausforderungen!

Mithilfe durchdachter und gut geplanter Verfahren kann Ihr Unternehmen effiziente Prozesse implementieren, die präzise auf identifizierte Risiken einzahlen. Durch die Analyse und das Verständnis der Herausforderungen in der Lieferkette können Sie gezielte Lösungen entwickeln und die Zusammenarbeit mit Ihren Zulieferern durch klare Kommunikation und geregelte Arbeitsprozesse optimieren. 

3. Legen Sie eindeutige Richtlinien und Standards für benötigte Daten fest!

Klare Vorgaben sind entscheidend, um die Qualität und Konsistenz der benötigten Informationen sicherzustellen. So minimieren Sie potenzielle Fehlerquellen und Unstimmigkeiten in den gesammelten Daten. Durch einheitliche Datenerfassungsstandards kann Ihr Unternehmen die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen sicherstellen. Das erleichtert die Risikoanalyse und Überwachung. 

Zusätzlich sollte Ihr Unternehmen eine ganzheitliche Sichtweise einnehmen, die strategische sowie operative Aspekte umfasst. Demnach sollten Sie nicht nur kurzfristige Herausforderungen im Tagesgeschäft angehen, sondern auch langfristige Ziele formulieren. Spezialisierte Tools und Softwarelösungen, die auf Risikoanalyse, Datenmanagement und Überwachung ausgerichtet sind, unterstützen Ihr Unternehmen dabei. Dadurch bewältigen Sie die Komplexität Ihrer Lieferkette und erleichtern die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. 

Wie MHP Sie bei der Umsetzung der Lieferkettengesetze unterstützt

Nachhaltigkeit in die Organisation und Prozesse zu integrieren, wird für Unternehmen immer wichtiger. Geht es um digitale Lösungen, umfassende Beratung und tiefgehende Expertise rund um LkSG und CSDDD, kann MHP Sie als verlässlicher Experte und Partner unterstützen. Wir helfen Ihnen dabei, die Umsetzung der Lieferkettengesetze in Ihrem Unternehmen zu erleichtern und dauerhaft sicherzustellen. So gehen wir dabei vor:

  1. Status-quo-Analyse: 
    Im ersten Schritt untersuchen unsere Expert:innen den Ist-Zustand Ihres Unternehmens und seiner Lieferketten. Dadurch lassen sich Schwachstellen und Defizite in Bezug auf die Richtlinien identifizieren und es ergibt sich eine solide Grundlage, um zukünftig die CSDDD erfolgreich umzusetzen. Außerdem sorgt die Analyse für Klarheit hinsichtlich Reifegrad, Gesetzeskonformität und Akzeptanz des LkSG im Unternehmen. Diese Einsicht ermöglicht eine gezielte Verbesserung und Optimierung von Prozessen, um den Anforderungen gerecht zu werden. 
  2. Gegenüberstellung zwischen dem deutschen LkSG und dem EU-Lieferkettengesetz: 
    So ähnlich sich LkSG und CS3D sind, so verschieden sind sie im Detail. Die vergleichende Analyse beider Gesetze dient der Identifizierung möglicher Unterschiede und des Gaps beziehungsweise Aufholbedarfs, sobald statt des LkSG die strengere CSDDD final gültig wird. Dadurch ist es möglich, den voraussichtlichen Umsetzungsaufwand einzuschätzen und Ihr Unternehmen gezielt auf den Übergang zum EU-Lieferkettengesetz vorzubereiten. 
  3. Vorbereitung auf das EU-Lieferkettengesetz: Indem wir uns frühzeitig mit dem Entwurf des EU-Lieferkettengesetzes auseinandergesetzt haben, ermöglichen wir Ihrem Unternehmen, Maßnahmen so früh wie möglich einzuleiten. Auf diese Weise lassen sich mögliche Risiken minimieren und Sie stärken mit dieser proaktiven Herangehensweise Ihre Wettbewerbsvorteile sowie das Vertrauen von Stakeholder:innen und Kund:innen.
  4. Softwaregestützter Einsatz: 
    Software spielt eine zentrale  Rolle dabei, die Komplexität der Compliance-Anforderungen sorgfältig und effizient zu erfüllen. Mit dem MHP LkSG-Dashboard auf der Microsoft Power Platform haben Sie die Möglichkeit, die Daten zahlreicher und unterschiedlichster Zulieferer in einer organisierten Übersicht zu hinterlegen. Ein klares Roles-and-Rights-Konzept gewährleistet, dass alle berechtigten Stakeholder Zugriff haben. Dies schafft Transparenz in den Compliance-Prozessen, verbessert die Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen und hilft, mögliche Reputationsschäden zu vermeiden. Zusätzlich können Sie Prozesse automatisieren und so Zeit und Ressourcen einsparen. Um Ihre Aufgaben rund um die Lieferkettengesetze maximal zu erleichtern, besteht außerdem die Möglichkeit, eine technische Schnittstelle zu Datenmanagement-Tools bereitzustellen.

Mit dem LkSG den ersten Schritt zur CSDDD gehen

Das EU-Lieferkettengesetz wird mehr Unternehmen in die Pflicht nehmen als das LkSG. Dabei befinden sich jene Unternehmen, die bereits LkSG-konform sind, schon auf einem guten Weg. Doch auch diese können umfangreiche Anpassungen nicht vermeiden, sodass Sie den Anforderungen an das CSDDD gerecht werden. Der entscheidende Erfolgsfaktor liegt dabei im Einsatz moderner Technologien und Datenmanagement-Tools, wie etwa dem MHP LkSG-Dashboard und SAP Ariba Supplier Risk. Mithilfe dieser können Sie den Prozess der Lieferantenverwaltung optimieren, Unterstützung für Stakeholder bieten und die Verwaltung der Lieferantenbeziehungen umfassender und effizienter gestalten.

Durch clever eingesetzte Automatisierung können Unternehmen darüber hinaus Zeit und Kosten sparen sowie fundierte Entscheidungen auf Basis umfassender Lieferanteninformationen fällen. Mit dem LkSG-Dashboard von MHP behalten Sie dabei stets den Überblick über die Lieferkette und können schneller auf potenzielle Risiken reagieren. Dank visualisierter Daten behalten Sie selbst komplexeste Lieferkettenstrukturen im Auge und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Herausforderungen rund um LkSG und CSDDD problemlos meistert.

Unser Service und die persönliche Beratung unserer Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Lieferketten nachhaltiger und effizienter zu gestalten – und Ihr Unternehmen optimal auf die kommende CSDDD vorzubereiten. Lassen Sie sich jetzt beraten.

Häufige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem LkSG und CSDDD

Wie kann ich mein Unternehmen auf die CSDDD vorbereiten?

Betrachten Sie das LkSG als erstes Quality Gate auf dem Weg zur Konformität mit den Anforderungen des CSDDD. Eine frühzeitige Bewertung der aktuellen Lieferkette sowie die Einführung eines Risikomanagements sind dabei ratsam. Dabei helfen Ihnen moderne Technologien und Tools zur Lieferantenverwaltung. Außerdem sollten Sie sich kontinuierlich über die Regelungen im Rahmen des CS3D informieren und Ihre Zulieferer auf bestehende Änderungen vorbereiten.

Wie muss sich mein Unternehmen ausrichten, um CSDDD-konform zu agieren?

Um in Bezug auf das EU-Lieferkettengesetz gesetzeskonform zu agieren, muss sich Ihr Unternehmen auf die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette konzentrieren. Ziel ist, potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen, Umwelt- und Governance-Standards zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren.

Welche Schnittmenge bilden das deutsche LkSG und das EU-Lieferkettengesetz?

Die Schnittmenge zwischen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem EU-Lieferkettengesetz liegt in ihrem gemeinsamen Ziel, Unternehmen zur Übernahme von Verantwortung entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden zu verhindern.

Wie hoch ist der Gap und der Aufwand beim Übergang von LkSG zu CSDDD?

Ein wesentlicher Aufwand wird darin bestehen, auch die Aktivitäten aller nachgelagerten Geschäftspartner zu berücksichtigen. Unternehmen, die bereits LkSG-konform sind, werden jedoch feststellen, dass der Aufwand überschaubar ist, da die meisten "vorgelagerten" Geschäftspartner und Aktivitäten bereits bekannt sind. Unterschiedlich ist auch die Frage der Sanktionen: Während das LkSG keine zivilrechtliche Haftung vorsieht, ist diese im CSDDD verankert. Was allerdings erstmals keinen erhöhten Aufwand darstellt.

Wie wirken sich LkSG und CSDDD auf KMU aus?

Das LkSG wirkt sich indirekt auf KMU aus, da diese häufig als Zulieferer Teil der Lieferkette von betroffenen Unternehmen sind. Für KMU ist es daher bereits jetzt relevant, die Standards der Lieferkettengesetze zu erfüllen. Im Zuge des Inkrafttretens des CSDDD sind künftig auch einige KMU von den geplanten Regelungen direkt und indirekt betroffen und sollten sich daher bereits jetzt mit den Sorgfaltspflichten auseinandersetzen.

Über unsere Autorin

Ein "Better tomorrow“ geht nicht ohne:

  • den Zusammenhalt aller beteiligten Stakeholder als One Team.
  • die Möglichkeit für jeden einzelnen, sein Potenzial auszuschöpfen und positive Veränderung zu bewirken.
  • einen holistischen Blick auf das große Ganze.

Mein Herz schlägt schneller für…:  

  • LkSG und Sustainable Operations 

Nicola Noll

Senior Management Consultant

LinkedIn

Über unseren Autor

Ein "Better tomorrow“ geht nicht ohne:  

  • die Synergie aller Akteure für transformative Innovationen, die sowohl ökologische Nachhaltigkeit als auch soziale Fortschritte vorantreiben.  
  • einen breiten Blickwinkel hinsichtlich nachhaltiger Innovationen und globaler Zusammenarbeit.  
  • den Mut für Veränderungen  

Mein Herz schlägt schneller für…:  

  • Den Verbindungspunkt für Digital Advisory, Umwelt und Humanität  

Rami Agel

Management Consultant

LinkedIn